Elektroprämie 2026

Sparen Sie bis zu 6.000€* mit der Elektroprämie & erhalten Sie zusätzlich bis zu vier Monatsraten geschenkt **

Elektroprämie Renault Range

Renault Megane E-Tech elektrisch 220 Comfort Range (60 kWh Batterie), Elektro: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 15,4; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.
Renault 4 E-Tech elektrisch 120 Urban Range (40-kWh-Batterie): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 14,7; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.
Renault 5 E-Tech elektrisch 120 Urban Range (40-kWh-Batterie): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 14,8; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.
Renault Scenic E-Tech elektrisch 170 Comfort Range (60-kWh-Batterie), Elektro: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 16,6; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.
Renault Twingo E-Tech elektrisch 80 Urban Range (27,5-kWh-Batterie): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 13,1; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.

Quelle:BMUKN

Profitieren Sie nicht von der Elektroprämie?

Die Renault Elektroprämie-Modellpalette

Renault R5

Mit dem Renault 5 E-Tech elektrisch bis zu 6.000€ Elektroprämie* erhalten & zusätzlich vier Monatsraten geschenkt bekommen**.

Renault 5 E-Tech elektrisch 120 Urban Range (40-kWh-Batterie): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 14,8; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.

Renault R4

Mit dem Renault 4 E-Tech elektrisch bis zu 6.000€ Elektroprämie* erhalten & zusätzlich vier Monatsraten geschenkt bekommen**.

Renault 4 E-Tech elektrisch 120 Urban Range (40-kWh-Batterie): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 14,7; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.

Renault Megane E-Tech

Mit dem Renault Megane E-Tech elektrisch bis zu 6.000€ Elektroprämie* erhalten & zusätzlich vier Monatsraten geschenkt bekommen**.

Renault Megane E-Tech elektrisch 220 Comfort Range (60 kWh Batterie), Elektro: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 15,4; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.

Renault Scenic

Mit dem Renault Scenic E-Tech elektrisch bis zu 6.000€ Elektroprämie* erhalten & zusätzlich vier Monatsraten geschenkt bekommen**.

Renault Scenic E-Tech elektrisch 170 Comfort Range (60-kWh-Batterie), Elektro: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 16,6; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.

Renault Twingo

Mit dem Renault Twingo elektrisch bis zu 6.000€ Elektroprämie* erhalten.

Renault Twingo E-Tech elektrisch 80 Urban Range (27,5-kWh-Batterie): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 13,1; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.

Renault Rafale

Mit dem Renault Rafale Hyper Hybrid E-Tech 4×4 300 bis zu 4.500€ Elektroprämie* erhalten & zusätzlich zwei Monatsraten geschenkt bekommen****.

Renault Rafale Hyper Hybrid E-Tech 4×4 300 Plug-in: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 2,0 l/100 km plus Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 16 kWh/100 km; CO2-Emission gewichtet kombiniert: 43 g/km; CO2-Klasse: B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 6,5 l/100 km; CO2-Klasse bei entladener Batterie: E.

Häufig gestellte Fragen

Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 27./28. November auf weitere Eckpunkte des Programms verständigt.

Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Die Ausarbeitung des Programms liegt in der Federführung des Bundesumweltministeriums.

Stand: 19.01.2026

Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.

Stand: 19.01.2026

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.

Stand: 19.01.2026

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.

Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).

Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Stand: 19.01.2026

Zugrunde gelegt wird auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition beider Einzel-Einkommen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

Stand: 19.01.2026

Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Den Betroffenen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

Stand: 19.01.2026

Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt entspricht dem Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“: Damit können rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren. Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich brauchen.

Stand: 19.01.2026

Basisförderung:
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender

Förderung für Familien:

  • pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
  • Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr

Stand: 19.01.2026

Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Stand: 19.01.2026

Informationen zu den jeweiligen CO₂-Emissionen eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder Fahrzeugs mit Range Extender sind beim Hersteller oder Händler erhältlich.

Stand: 19.01.2026

Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Stand: 19.01.2026

Ja, das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro.

Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.

Stand: 19.01.2026

Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.

Stand: 19.01.2026

Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.

Stand: 19.01.2026

Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:

Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.

Stand: 19.01.2026

Quelle: BMUKN

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* Der Elektrobonus i. H. v. bis zu 6.000€, entspricht dem max. Bundeszuschuss für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen, gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Auszahlung des Bundeszuschusses nach Qualifizierung gemäß Richtlinien und positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Kein Rechtsanspruch. 

** Gültig für Privatkunden und selbständige Einzelpersonen mit Leasing- oder Finanzierungsvertrag über mindestens 24 Monate bei Mobilize Financial Services – einem Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss – und Vertragsschluss zwischen 01.01. und 31.01.2026 sowie Zulassung bis zum 30.09.2026. Die Erstattung der vier Monatsraten erfolgt durch die Renault Deutschland AG und wird durch Mobilize Financial Services spätestens bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgezahlt. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 500 € pro Monat (max. Gesamtbetrag 2.000 €). Ausgeschlossen von der Aktion sind der Twingo E-Tech elektrisch sowie der Rafale Hyper Hybrid. Kombinierbar mit allen anderen Aktionen.

**** Gültig für Privatkunden und selbständige Einzelpersonen mit Leasing- oder Finanzierungsvertrag über mindestens 24 Monate bei Mobilize Financial Services – einem Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss – und Vertragsschluss zwischen 01.01. und 31.01.2026 sowie Zulassung bis zum 30.09.2026. Die Erstattung der zwei Monatsraten erfolgt durch die Renault Deutschland AG und wird durch Mobilize Financial Services spätestens bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgezahlt. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 500 € pro Monat (max. Gesamtbetrag 1.000 €). Kombinierbar mit allen anderen Aktionen.