Leasingrückgabe-Schutz

Sicherheit vor unerwarteten Reparaturkosten

Leasing bietet Ihnen die Möglichkeit, regelmäßig ein neues Fahrzeug zu fahren – ganz ohne langfristige Verpflichtungen.

 

Damit bei der Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit keine unerwarteten Kosten entstehen, gibt es den Leasingrückgabe-Schutz*. Neben dem Kilometerstand spielt auch der Zustand des Fahrzeugs eine wichtige Rolle. Während bestimmte Gebrauchsspuren als normale Abnutzung gelten, können andere Schäden als Mängel eingestuft und beanstandet werden.

Der Leasingrückgabe-Schutz übernimmt die Kosten für Schäden, wie

Lackschäden,

Dellen oder Beulen,

Innenraum- und Kofferraumschäden,

Felgenschäden,

die über den „normalen“ Gebrauchszustand hinausgehen bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit bis zu einer Gesamtsumme in Höhe von 3.000 Euro pro Fahrzeugrückgabe, unabhängig von der Anzahl der Schäden. Sie als Kunde haben dabei eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro.

Leasingrückgabeschutz Person - Renault Felgen sowie Arm und Bein einer Person

Sorgenfreies Leasen für Privat- und Gewerbekunden

Mit dem Leasingrückgabe-Schutz sind Sie von Anfang an sorgenfrei mit Ihrem Leasingfahrzeug unterwegs. Je nach Vertragslaufzeit zahlen Sie einen festen monatlichen Betrag und profitieren am Ende der Laufzeit von einer entspannten und unkomplizierten Rückgabe. Der Leasingrückgabe-Schutz deckt dabei Schäden ab, die durch übermäßige Abnutzung entstehen und das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs beeinträchtigen – bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro.

Leasingrückgabeschutz Person - lehnt an Renault

Leasingrückgabe-Schutz übernimmt**

  • die Kosten für Schäden (z. B. Lackschäden, Dellen, Beulen oder Innen- und Kofferraumschäden sowie Felgenschäden, die über den normalen Gebrauchszustand hinausgehen) bis zu einer Gesamtsumme von 3.000 Euro (brutto), unabhängig von der Anzahl der Schäden
  • die Kosten für die Abwicklung der Rückgabe mit dem unabhängigen DEKRA-Sachverständigen und für das DEKRA-Gutachten

Leasingrückgabe-Schutz kurz erklärt

Ihre Vorteile mit Leasingrückgabe-Schutz im Überblick

  • mit dem Leasingrückgabe-Schutz können Sie sorgenfrei leasen ohne unvorhergesehene Kosten** bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs.
  • bei der Rückgabe des Fahrzeugs am Ende des Leasingvertrags dokumentiert ein DEKRA-Sachverständiger mögliche Mängel.
  • der Versicherer kann die Abwicklung mit dem Händler übernehmen, ohne dass Sie sich um die weiteren Schritte kümmern müssen.

Häufig gestellte Fragen zum Leasingrückgabe-Schutz

Die Laufzeit vom Leasingrückgabe-Schutz ist an den zugrundeliegenden Leasingvertrag gekoppelt. Endet der Leasingvertrag, so endet auch der Leasingrückgabe Schutz.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Erhalt der durch Mobilize Financial Services gesendeten Versicherungsbestätigung. Unter der Voraussetzung, dass Sie den ersten Beitrag termingemäß zahlen, genießen Sie vorläufigen Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Übernahme des versicherten Fahrzeugs durch die versicherte Person. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person für das jeweilige Fahrzeug Versicherungsschutz beantragt.

Die Laufzeit vom Leasingrückgabe-Schutz ist an den zugrundeliegenden Leasingvertrag gekoppelt. Endet der Leasingvertrag, so endet auch der Leasingrückgab-Schutz.

Der Leasingrückgabe-Schutz wird für Fahrzeuge aller Marken in Verbindung mit einem Leasingvertrag von Mobilize Financial Services angeboten. Außerdem muss das Fahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen:

maximale Leistung: 330 kW (449 PS)
maximale Gesamtmasse: 3,5 t
bis 100.000 Euro Neuwert
Vollkasko-Versicherung
Zulassung in Deutschland mit gültiger Betriebserlaubnis

Die vollständige Aufzählung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind Krankenwagen, Taxis, Kurierdienste, Fahrschulen, Wohnmobile, Fahrzeugflotten, Rennwagen oder Fahrzeuge, die auf Rennstrecken eingesetzt werden, Fahrzeuge, die für weniger als 12 Monate gemietet werden. Der Leasingrückgabe-Schutz gilt nicht

bei Schäden, die durch Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden
bei fehlenden Fahrzeugteilen bei Rückgabe des Fahrzeugs (z. B. Felgen, Schlüssel, etc.)

Abzüge bei der Gesamtversicherungssumme aufgrund des Alters des Fahrzeugs:

bei Fahrleistung unter 25.000 Kilometer pro Jahr: keine Abzüge
bei Fahrleistung über 25.000 Kilometer pro Jahr: 50 Prozent

Die vollständige Aufzählung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Unabhängig von Fahrzeug, Dauer des Leasingvertrags und Anzahl oder Höhe der Schäden beträgt die Selbstbeteiligung des Leasingnehmers immer 300 Euro.

Die Versicherungsleistung gilt für Schäden, die während der gesamten Vertragslaufzeit in Deutschland und in den allgemeinen Leasingbedingungen genannten Ländern eintreten. Die Schadensdeckung kann jedoch ausschließlich in Deutschland erfolgen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist und auch dort zurückgegeben wird.

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Wir helfen Ihnen gern weiter!

Telefon: 0451 / 58906-150
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* Leasingrückgabe-Schutz ist ein Produkt von MMA IARD Assurance Mutuelles und MMA IARS S.A, 14 Boulevard Marie et Alexandre Oyon, 72030 Le Mans cedex 9, Frankreich, in Kooperation mit Mobilize Financial Services. Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

** Alle Details zum Leasingrückgabe-Schutz entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Erhältlich auf Anfrage, bzw. in unseren Filialen.